GEWÄSSERSCHUTZ (AWSV)
Wir helfen Ihnen dabei, die Gewässer und so auch die Umwelt zu schützen.
Der Schutz der Gewässer ist rechtlich verankert. Mit unserem Service können Sie sich darauf verlassen, dass alle Vorgaben zum Gewässerschutz berücksichtigt werden und Sie somit rechtssicher agieren können.
GRUNDLAGEN
Wasser ist der Quell des Lebens und eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen unserer Erde - und diese muss geschützt werden. Die Regularien dazu finden sich im Grundgesetz zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20a). Denn auch in Bezug auf einen umfassenden Umweltschutz hat der Gewässerschutz eine hohe Priorität. Der Kern des Gewässerschutzrechts ist das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Es regelt eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung und stellt auf diese Weise sicher, dass dieser Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut geschützt wird.
SCHWERPUNKTE
Zur Sicherstellung des Gewässerschutzes in Ihrem Unternehmen braucht es einen Gewässerschutzbeauftragten oder Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz. Der Beauftragte übernimmt unter anderem beratende Aufgaben in Bezug auf alle Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz von Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Schulung beteiligter Personen. Verpflichtend ist diese Position nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz für jeden Gewässer-Nutzer, der mehr als 750 Kubikmeter Abwasser pro Tag einleiten darf.
ZIELE
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen mit dem Schutz der Gewässer einerseits einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leistet. Andererseits können Sie sich mit unserer Dienstleistung darauf verlassen, dass Sie in Bezug darauf auch Rechtssicherheit genießen.
Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichnet...
Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichnet...