Wie jedes andere Bier wird auch das Alkoholfreie streng nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut. Um den Alkoholgehalt so weit wie möglich zu reduzieren, wird entweder die Bildung von Alkohol während des Gärprozesses eingedämmt oder der Alkohol dem Bier nach Abschluss des Brauvorgangs entzogen. Ein winziger Rest Alkohol ist zur geschmacklichen Abrundung auch im alkoholfreien Bier enthalten. Ein Getränk darf als „alkoholfrei” bezeichnet werden, wenn der Alkoholgehalt höchstens 0,5% vol. beträgt.