Arbeitssicherheit
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen.
Jedes Unternehmen braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die geltende Gesetzeslage:
§ Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, anhand des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen für alle Tätigkeiten jeglicher Art systematisch zu ermitteln, zu bewerten und gemeinsam mit den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.
§ Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Laut dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss der Arbeitgeber zur Unterstützung seiner Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen bzw. sich in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutz fachkundig beraten lassen.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber/ Unternehmer:
Rechtsicherheit durch die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen
Präventiv handeln und Unfälle sowie Krankheiten vorbeugen
Teure Betriebsausfälle vermeiden
Sicherheit im Betrieb lässt sich ein "Return on Prävention" in Höhe von 1,6 ergeben
Sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten
Leistungen
Erfahrungswerte
Fundiertes Wissen durch langjährige Berufserfahrung
Rechtliche Anordnung
Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) und technische Regeln
Grenzwerte
Gefahrstoffe, Lärm, Strahlung und vieles mehr.
Messungen
Konzentration gefährlicher Stoffe, Lärm (Schall), Vibration usw.
Expertenmeinung
Intern: Mitarbeiter-/ Unternehmerbefragung
Extern: Unser fachliches Expertennetzwerk
Behördliche Nachfrage
Enge Zusammenarbeit mit den zuständigen BGs