Erstmalige und wiederkehrende Prüfung von Berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken und Laserscannern nach den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen Maschinen vor der ersten Inbetriebnahme, nach längerem Stillstand, nach Veränderungen und als Wiederholungsprüfung in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Die Durchführung der Nachlaufmessung durch eine zur Prüfung befähigte Person stellt dabei die ordnungsgemäße Wirksamkeit von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken, Lichtvorhängen, Schutztüren, Schaltmatten und Schutztürschaltern sicher.
Das erfahrene Team der These Safety GmbH übernimmt für Sie die rechtssichere Prüfung von Schutzeinrichtungen.